Urteil des LG Stuttgart vom 18.07.2012 – Geltung der 130%-Grenze auch bei tatsächlicher Durchführung einer Fahrzeugreparatur unter Verwendung von Gebrauchtteilen

Es kommt nicht darauf an, ob ein von dem Geschädigten eines Unfalls privat veranlasstes Sachverständigengutachten, das von dem Einbau teilweise gebrauchter Fahrzeugteile ausgeht, für die Bemessung der Reparaturkosten herangezogen werden kann, da die Kosten jedenfalls dann zu erstatten sind, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde, sich die Reparaturkosten innerhalb der 130%-Grenze bewegen und die Reparatur … Urteil des LG Stuttgart vom 18.07.2012 – Geltung der 130%-Grenze auch bei tatsächlicher Durchführung einer Fahrzeugreparatur unter Verwendung von Gebrauchtteilen weiterlesen